Verpflichtendes E-Rezept ab 01.01.2024


Foto: Quelle: https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/

Das E-Rezept ab dem 01.01.2024


Ärztinnen und Ärzte sind ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet, das E-Rezept zu nutzen. Wir wollen die für Sie damit verbundenen Änderungen zusammenfassen:


Wann ist ein E-Rezept möglich?

  1. Ihre Gesundheitskarte (oft auch Chipkarte genannt) MUSS in dem aktuellen Quartal in unserer Praxis eingelesen worden sein
  2. Es können Medikamente, die Sie üblicherweise in der Apotheke bekommen (Tabletten, Insulin, Wochenspritze,....) rezeptiert werden
  3. Sie sind im Besitz einer NFC-fähigen Gesundheitskarte. Dies ist leicht an einem Symbol auf der Vorderseite Ihre Gesundheitskarte zu erkennen:

    oder


    und einer sechsstelligen Nummer (CAN-Nummer), die unter "Gesundheitskarte" vermerkt ist (roter Pfeil beim 2.Beispiel)

      4. eine PIN ist NICHT notwendig.


    Was ist der Vorteil des E-Rezeptes für Sie?

    1. Sie können deutschlandweit mit Ihrer Gesundheitskarte Ihre Medikamente einlösen. Konkretes Beispiel: Sie sind an der Ostsee im Urlaub und haben kein Insulin oder Tabletten mehr. Wir haben Ihre Gesundheitskarte in dem Quartal eingelesen. Sie nehmen Kontakt mit uns auf, wir stellen ein E-Rezept aus und Sie gehen mit Ihrer Gesundheitskarte zur nächsten Apotheke und erhalten Ihr Insulin. Sie müssen keinen Arzt oder Ärztin vorort aufsuchen. Oder Sie waren in der Sprechstunde und haben bei den Rezeptwünschen etwas vergessen. Kontaktaufnahme mit uns, wir stellen ein E-Rezept aus und voila das vergessene Medikament mit der Gesundheitskarte in der nächsten Apotheke einlösen.
    2. Wenn die Apotheke nicht alle rezeptierten Medikamente verfügbar hat, kann das fehlende Medikament mit der Gesundheitskarte einfach in der nächsten Apotheke eingelöst werden.
    3. Ihre Apotheke sieht alle rezeptierten Medikamente und kann Sie gegebenenfalls auf Wechselwirkungen hinweisen.
    4. Bei Lieferschwierigkeiten von Medikamenten- Ein konkretes Beispiel: Die Apotheke A, wo Sie Ihr E-Rezept einlösen wollen hat ein Medikament nicht vorrätig aber das Medikament für Sie bestellt. Sie erfahren zwischenzeitlich dass eine andere Apotheke B das Medikament vorrätig hat. Dann können Sie die Apotheke A informieren, dass das E-Rezept wieder freigegeben werden soll und Sie können bei der Apotheke B das E-Rezept nach Freigabe  sofort einlösen.   

    Wann ist kein E-Rezept möglich?

    1. Die Gesundheitskarte wurde in dem Quartal noch nicht in unserer Praxis eingelesen
    2. Sie haben keine NFC-fähige Gesundheitskarte? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse
    3. Keine E-Rezepte können für sämtliche Hilfsmittel (Pennadeln, Lanzetten, Sensoren,....) ausgestellt werden.  Für alle Hilfsmittel (Kreuz auf der "7" am rosa Rezept) ist bis auf weiteres ein "Papierrezept" notwendig
    4. Blutzuckerteststreifen sind ebenfalls vom E-Rezept ausgeschlossen auch wenn diese keine Hilfsmittel sind.
    5. Keine E-Rezepte sind auch für Heilverordnungen wie Physiotherapie, Podologie, oder auch Transportscheine möglich

    Ein Erklärvideo über das E-Rezept finden Sie hier

    Ein Link für Informationen zum E-Rezept vom Bundesgesundheitsministerium finden Sie hier

    Die neue App "E-Rezept" der Gematik

    Neben der Gesundheitskarte steht Ihnen auch die die App "E-Rezept" sowohl im Play- als auch Applestore kostenfrei zur Verfügung. Um die App verwenden zu können, benötigen Sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte und einen PIN (den PIN für Ihre Gesundheitskarte erhalten Sie ausschließlich von Ihrer Krankenkasse) oder eine App der Krankenkasse. Für die App der Krankenkasse, die nebenbei auch für Ihre Verwaltung Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) notwendig ist, müssen Sie sich mit Personalausweis oder posident identifizieren lassen. Bitte wenden Sie sich für den komplizierten Vorgang an Ihre Krankenkasse. Noch einmal wollen wir hinweisen, dass Sie für das Einlösen der E-Rezepte in der Apotheke KEINEN PIN benötigen.

    Was für Vorteile hat die App "E-Rezept"

    1. Sie können alle E-Rezepte in Ihrer App sehen inkl. weiteren Informationen (Gültigkeiten, Einnahmeempfehlungen,...)
    2. Sie können Ihre Medikamente mit der App in der Apotheke einlösen (wird als QR-Code angezeigt). Die Gesundheitskarte wird nicht benötigt.
    3. Sie können mit der App Ihre E-Rezepte digital an Ihre Wunschapotheke schicken, damit das Medikament oder die Medikamente bestellt werden können

    Eine Link der Gematik zu der App "E-Rezept" finden Sie hier

    E-Rezept als Privatversicherte/Privatversicherter

    auch mit einer privaten Krankenversicherung können Sie das E-Rezept nutzen, wenn Sie über eine App Ihrer Versicherung und die App "E-Rezept" der Gematik verfügen und nutzen. Bitte wenden Sie sich für den ebenfalls komplizierten Vorgang an Ihre Krankenversicherung.

    Einen Link des Serviceportal der Privatversicherungen zum E-Rezept finden Sie hier


    Jetzt auf einen Blick:


    Was ändert sich nicht?

    1. Für alle Hilfsmittel (Pennadeln, Lanzetten, Sensoren,....) werden weiterhin "Papierrezepte" ausgestellt
    2. Für Blutzuckerteststreifen werden weiterhin "Papierrezepte" ausgestellt
    3. Für Heilmittelverordnungen wie Physiotherapie, Podologie oder auch Transportscheine bleibt ebenfalls alles wie bisher auf Papier

    Was ändert sich konkret jetzt - in der Praxis?

    1. Für das Ausstellen von Rezepten ist das Einlesen der Gesundheitskarte ab sofort zwingend erforderlich
    2. Ab sofort werden wir Ihnen ausschließlich E-Rezepte für alle Medikamente ausstellen insofern Sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte besitzen
    3. Ob Ihre Gesundheitskarte NFC-fähig, sagen wir Ihnen, wenn wir Ihre Gesundheitskarte einlesen
    4. Sie erhalten keine "Papierrezepte" mehr, wenn ein E-Rezept möglich ist
    5. Sie können mit Ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke Ihre E-Rezepte genauso einlösen wie früher mit dem "Papierrezept"

    Was ändert sich konkret jetzt- wenn Sie online Medikamente bestellen?

    1. Wenn Sie über unsere Homepage online Medikamente anfordern, muss die Gesundheitskarte im laufenden Quartal bei uns vorher zwingend eingelesen worden sein
    2. Für Medikamente (Insulin, Tabletten, Wochenspritze,...) stellen wir ausschließlich E-Rezepte aus
    3. Für Hilfsmittel (Pennadeln, Lanzetten, Sensoren,....) und für Heilmittelverordnungen wie Physiotherapie, Podologie oder auch Transportscheine bleibt alles wie bisher
    4. Für Blutzuckerteststreifen sind ebenfalls vom E-Rezept ausgeschlossen und es bleibt leibt alles wie bisher


    Zum Schluss noch ein Zitat von Aristoteles: „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“


    Weiterhin möchte ich  folgenden Ratgeber-Artikel "Elektronische Gesundheitskarte: Datenschutz vs. verbesserte Versorgung?" vom VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH zu dem Thema verlinken, der näher auf die Thematik eingeht. 

    • Plan gut, Umsetzung mangelhaft?

    • Für die elektronische Gesundheitskarte geltende gesetzliche Grundlagen

    • Wunschkonzert elektronische Gesundheitskarte: Was wird gespeichert?

    • Wie funktioniert die elektronische Gesundheitskarte und was sieht der Arzt?

    • Elektronische Gesundheitskarte: Vor- und Nachteile der Patientenakte in Scheckkartenformat


    Mit herzlichen Grüßen

    Dr. Alexander Pablik


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